Informationspflichten bei der Erhebung von Daten nach Art. 13 DSGVO
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Diese Datenschutzhinweise ergehen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung durch den Landkreis Forchheim.
- Verantwortlich für die Datenerhebung
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Tel.: 09191 / 86-0, E-Mail: poststelle@lra-fo.de
- Kontaktdaten des Behördlichen Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Forchheim Behördliche Datenschutzbeauftragte, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, E-Mail: Datenschutz@lra-fo.de
- Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre Daten werden zum Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Forchheim erhoben.
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Kreis-laufwirtschaftsgesetzt (KrWG), Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) und § 7 Abs. 1 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Forchheim vom 9.11.2014, verarbeitet.
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach Erhebung für 1 Jahr gespeichert.
- Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
- Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Forchheim vom 9.11.2014.
Das Landratsamt Forchheim benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden
Die Information über den Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
Bedingungen für die Teilnahme an der Sperrmüllabfuhr:
- Das Grundstück ist an die Restmüllabfuhr des Landkreises Forchheim angeschlossen. Müllgebühren für das Grundstück werden entrichtet.
- Entsorgt wird eine Menge von bis zu 4 m³ Sperrmüll je Jahr und Haushalt.
- Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch den Sperrmüll nicht behindert oder gefährdet werden.
- Nur im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Forchheim zugelassene Gegenstände unterliegen der Sperrmüllabfuhr.
- Jeder ist für seinen Sperrmüll selbst verantwortlich.
- Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb von der Müllabfuhr liegen gelassen werden, müssen von den Bewohnern des Grundstücks umgehend und ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Der Sperrmüll ist getrennt nach den Fraktionen Elektrogeräte, Holz und sonstiger Sperrmüll bereitzustellen. Nicht getrennter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.
- Der Sperrmüll ist bis 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Kein Sperrmüll sind insbesondere:
- Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe (max. 2 m Länge) oder ihres Gewichtes (max. 40 kg) nicht verladen werden können
- Gegenstände in Säcken, Kartons und Kisten, kleinteiliger Restmüll
- Bauschutt
- Baustellenabfälle
- Gegenstände aus dem Außenbereich
- Eternitplatten (Asbestzement)
- Silofolie
- Metall
- Gartenabfälle
- Altreifen
- Problemabfälle z.B. Chemikalien, Batterien
- Nachtspeicheröfen
- Verkaufsverpackungen bzw. Kartons
Bitte beachten und akzeptieren Sie die für die Sperrmüllabfuhr geltenden Bedingungen
Besteller: Nur Grundstückseigentümer oder Hausverwalter (keine Mieter!)
Hinweis: Die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse verwenden wir für die Rückmeldung des Sperrmülltermins
Zur Abholung werden angemeldet: (max. 4 m³ je Haushalt und Kalenderjahr)
| Hinweis: Es werden bis zu 5 große Elektrogeräte (je Haushalt) mitgenommen |
Bitte hier die Anzahl eintragen: | |
Anmerkung: (z. B. Zeiten, in denen eine Abholung wegen einer Urlaubsreise o. ä. nicht möglich ist)